Georg Kaiser und Matthias Vitt in den Diözesan-Kirchensteuerrat gewählt

Da am 31. Dezember 2024 die elfte Amtsperiode des Diözesan-Kirchensteuerrates im Erzbistum Paderborn endet, haben im November in den sieben Wahlbezirken des Erzbistums Paderborn Wahlen stattgefunden, um jeweils zwei neue Laienmitglieder für den Diözesan-Kirchensteuerrat zu bestimmen.

In der vergangenen Woche nun wählten 52 Wahlmänner und Wahlfrauen aus den 76 Kirchenvorständen der Dekanate Siegen und Südsauerland im Wahlbezirk 7 der Erzdiözese mehrheitlich Georg Kaiser aus Kirchhundem und Matthias Vitt aus Siegen in dieses hohe Finanz- und Verwaltungsgremium auf Bistumsebene. Für Georg Kaiser ist es eine zweite Wiederwahl und somit die dritte Amtszeit seit 2014 in diesem Gremium. Matthias Vitt ist erstmalig Mitglied des Kirchensteuerrates. Beide werden nun für die nächsten fünf Jahre von 2024 bis Ende 2029 dem Kirchensteuerrat angehören.

 

Durch die Wahl von insgesamt 14 Laienmitgliedern wird gewährleistet, dass die wirtschaftlichen Belange der Kirchengemeinden gesehen werden und nicht hinter den zentralen Aufgaben des Erzbistums oder der Weltkirche zurücktreten. „Der Kirchensteuerrat sei als Gremium der Mitverantwortung eine wichtige Verbindung zwischen der Leitung des Erzbistums Paderborn und seinen Kirchengemeinden, Gruppen und Verbänden sowie ein Beispiel gelebter Synodalität im Erzbistum Paderborn“, betonte Erzbischof Dr. Bentz in einer Stellungnahme.

 

Vorsitzender des Kirchensteuerrates ist Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz. Der Paderborner Erzbischof nimmt, wie seine beiden Generalvikare Dr. Michael Bredeck und Thomas Dornseifer, Diözesanökonom Volker Mauß und Diözesan-Justitiar  Marcus Baumann-Gretza mit beratender Stimme teil. Neben den 14 gewählten stimmberechtigten Laienmitgliedern beruft der Erzbischof weitere beratende Mitglieder.

 

Den Kirchensteuerrat des Erzbistums Paderborn gibt es seit über 50 Jahren und er hat weitgehende Beschluss- und Entscheidungsfunktionen. Er legt jährlich den Kirchensteuer-Hebesatz fest und bestimmt damit die Höhe der Kirchensteuer. Er stellt Richtlinien für die Verteilung der Kirchensteuer auf und entscheidet über Anträge auf Erlass oder Stundung von Kirchensteuern. Weiterhin berät das Gremium über den Haushalt der Erzdiözese und legt diesen dem Erzbischof zur Inkraftsetzung vor. Durch den Kirchensteuerrat wurden in den letzten vier Jahrzehnten über die satzungsmäßigen Aufgaben hinaus viele Initiativen angestoßen, wie z.B. Maßnahmen zur Familienförderung, die Einrichtung des Katastrophenfonds, Hilfen zum Schutz ungeborenen Lebens, Arbeitslosen- und Spätaussiedler-Hilfsmaßnahmen, eine Anlaufförderung für Hospize sowie Hilfen für Kriegsopfer in Krisengebieten und für Flüchtlinge. Sonderfonds, Unterstützungsmaßnahmen zur Verwirklichung des Zukunftsbildes für das Erzbistum Paderborn wurden initiiert und Mittel für innovative Projekte freigegeben.

 

„Wir werden weiterhin als verlässlicher Partner unsere gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen. Mir ist wichtig, dass wir mittelfristig Strategien entwickeln, um unsere seelsorglichen und caritativen Angebote sowie unser Engagement im Bereich der Bildung mit unseren Kindertagesstätten, Schulen und Bildungseinrichtungen weiterhin nah bei den Menschen und nah am Leben der Menschen zu garantieren“, unterstrich der Paderborner Erzbischof.

 

„Der Kirchensteuerrat hat sich als ein wichtiges Gremium für die Wahrnehmung der Mitverantwortung im Erzbistum bewährt. Durch Augenmaß, Beständigkeit und Zukunftsorientierung hilft der Kirchensteuerrat, die finanzielle Solidität der Erzdiözese zu wahren und damit den ökonomischen Handlungsspielraum zu erhalten. … Durch die kompetente Begleitung der Diözesanleitung leistet dieses Gremium einen unverzichtbaren Beitrag für die Sicherstellung einer zukunftsorientierten Haushaltsplanung im Erzbistum Paderborn.“ Mit diesen Worten würdigt Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz die seit Jahrzehnten geleistete Arbeit im Diözesan-Kirchensteuerrat.